versicherungsfutzi


Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü


Krankenversicherung für Beamte

Partnerlinks

Beamte erhalten von ihrem Dienstherren (Bund, Land, Gemeinde) eine Beihilfe zu ihren Krankheitskosten. Hierzu zählen:

  • Beamte und Richter
  • Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand
  • Witwen, Witwer und Kinder der o.g. genannten Personen
  • In einem Ausbildungsverhältnis zum Beamten stehende Personen (Referendare, Verwaltungs- oder Finanzbeamte)


Mit der Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten seines Beamten. Beihilfe wird nur auf Antrag gewährt und wird bei einer besonderen Dienststelle, der Beihilfestsetzungsstelle beantragt. Die Beihilfesätze (%-Sätze) sind unterschiedlich, je nachdem, ob der Beamte Bundes- oder Landesbeamter ist.

Dennoch hat ein Beamter die Möglichkeit alle Fassetten der
Privaten Krankenversicherung zu nutzen. Lassen Sie sich auch von uns, ein Angebot für Ihre Kinder machen. Es gibt nichts wichtigeres wie das Wohlergehen unserer Kinder.

zum Thema




Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü