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Beamte erhalten von ihrem Dienstherren (Bund, Land, Gemeinde) eine Beihilfe zu ihren Krankheitskosten. Hierzu zählen:
Mit der Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten seines Beamten. Beihilfe wird nur auf Antrag gewährt und wird bei einer besonderen Dienststelle, der Beihilfestsetzungsstelle beantragt. Die Beihilfesätze (%-Sätze) sind unterschiedlich, je nachdem, ob der Beamte Bundes- oder Landesbeamter ist.
Dennoch hat ein Beamter die Möglichkeit alle Fassetten der Privaten Krankenversicherung zu nutzen. Lassen Sie sich auch von uns, ein Angebot für Ihre Kinder machen. Es gibt nichts wichtigeres wie das Wohlergehen unserer Kinder.
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